Schnell und einfach montiert - wer ist dazu berechtigt?
|
Installationsberechtigung
Das Recht zur Ausführung von Gasinstallationen bis 0.5 bar mit dem BOAGAZ® Installationssystem für Gas aus flexiblen Edelstahlwellrohren bedarf einer Bewilligung der für die Gasversorgung zuständigen Behörden sowie die bestätigte Teilnahme an einer BOAGAZ®-Anwenderschulung. (Kontakt) Der Installateur, der aus diesem Recht Nutzen zieht, hat zu diesem Zweck den Nachweis über seine berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung zu erbringen (höhere Fachprüfung im Sanitärfach oder andere gleichwertige Ausweise, die von der Gasversorgung und im Zweifelsfalle in Übereinstimmung mit den SVGW beurteilt werden).
Der Bewilligungsnehmer verpflichtet sich, die vorliegenden Leitsätze sowie Reglemente und Vorschriften der Gasversorgung einzuhalten.
In Ausnahmefällen kann die Gasversorgung für bestimmte Einzelobjekte die Bewilligung für Gasinstallationen auch an andere Fachleute erteilen, die Gewähr für die Ausführung einer einwandfreien Installation bieten. In diesen Spezialfällen hat die Gasversorgung die Arbeiten zu überwachen. |